Hallo zusammen,
als Vereinsvorstand habe ich natürlich starkes Interesse daran, dass alle aktiven Sportler einen möglichst geregelten Trainings- und Spielbetrieb abhalten können. Darüber hinaus habe ich als Teil des Vorstandes gleichzeitig die Aufgabe, dass die aktuell geltenden Bestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten werden.
Heute Abend habe ich an einer Online-Veranstaltung des WFV teilgenommen. Entsprechend liegt der Inhalt entsprechend auf dem Schwerpunkt „Fußball“. Sollte es Fragen zum Tennis geben, wissen sicher Olaf Herr (Abteilungsleiter Tennis) und Wolf Baumann (Sportwart Tennis) bestens Bescheid. Zum Thema Breitensport dienen Frieder Hankele (Abteilungsleiter Breitensport) oder ich als Ansprechpartner.
Aktuell gilt in Tübingen die „Öffnungsstufe 3“. In folgender Übersicht habe ich tabellarisch versucht darzustellen, was entsprechend Gültigkeit besitzt.
Öffnungsstufe 3 mit Inzidenz < 50 Gültig im LK Tü seit 7.06.2021 |
Öffnungsstufe 3 mit Inzidenz < 35 Voraussichtlich gültig ab 10.06.2021 |
Kommentar |
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Gültiger Inzidenzwert |
Der Ort, an dem das Training/Spiel/Turnier stattfindet |
Spieler aus anderen Landkreisen dürfen unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Bedingungen uneingeschränkt teilnehmen |
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Max. Anzahl an Trainierenden (im Freien) für „kontaktloses“ Training = „normales“ Fußballtraining |
Max 20 Personen pro Spielfeld mit min. 20 m² |
Uneingeschränkt |
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Testpflicht bzw. „3 G-Regel“ (getestet, geimpft oder genesen) |
Ja |
Nein |
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Dokumentations- und Überprüfungspflicht der „3 G-Regel“ durch eine offizielle Vereinsperson1) |
Ja (Liste mit vollständigem Namen, Adresse2), Telefonnummer2)) |
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Dokumentation der Vorlage der „3 G-Regel“ |
NICHT erforderlich (wird durch den Eintrag auf die Anwesenheitsliste abgedeckt) |
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Überwachung Corona-Test durch offizielle Vereinsperson1) |
Erforderlich |
Nicht erforderlich |
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Schnelltest |
Vom Trainierenden selbst mitzubringen (Der TSV hat leider keine Selbsttests vorrätig) |
Nicht erforderlich |
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Umkleideräume |
Aktuell noch gesperrt |
Öffnung ist in Klärung |
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Duschen |
Aktuell noch gesperrt |
Öffnung ist in Klärung |
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Freundschaftsspiele |
Möglich (z. B. 7 gegen 7) |
Möglich (11 gegen 11) |
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Blitzturnier |
Bis zu 4 Mannschaften möglich (Turniere mit größerem Teilnehmerfeld werden aktuell NICHT genehmigt) |
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Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Verordnung |
Veranstalter bzw. Heimmannschaft |
Bei Freundschaftsspielen oder Blitzturnieren muss der Veranstalter auch die Einhaltung der „3 G-Regeln“ bei den Gastvereinen prüfen & dokumentieren |
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Schiedsrichter |
Müssen sich selbstständig um einen Test kümmern |
Die Überprüfung der Einhaltung der „3 G-Regeln“ obliegt NICHT dem Heimverein |
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Zuschauer (im Freien) |
Bis 500 MIT Einhaltung der „3 G-Regeln“ mit Registrierung (Name, Anschrift, Telefonnummer) und unter Einhaltung der Corona-Regelungen (Abstand, Maskenpflicht) |
Uneingeschränkt OHNE Test |
Zur Dokumentation können auch folgende Apps verwendet werden:
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Ausschank von Alkohol |
NICHT erlaubt |
Schade 😊 |
1) Eine offizielle Vereinsperson kann ein Trainer, Betreuer oder Hygienebeauftragter neben dem Vereinsvorstand oder Abteilungs-/Jugendleiter sein
2) Bei Vereinsmitglieder NICHT unbedingt erforderlich
Fragen?
Wenn ihr noch weitere Informationen benötigt, findet ihr diese auf der Homepage des WFV. Natürlich könnt ihr euch auch direkt an mich wenden. Meine Kontaktdaten findet ihr unten.
Somit bin ich guter Dinge, dass wir bald wieder zur Normalität übergehen können.
Gruß und DANKE für euer Engagement,
Johannes